Grundsätze der Zusammenarbeit (bdew/zveh)

Aufrechterhaltung der Eintragungsberechtigung im Installateurverzeichnis der Netzbetreiber

Von: Elektroingenieur Christopher Wilmes, Dozent der E|Akademie.NRW im Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke NRW

Die Grundsätze der Zusammenarbeit im Installateurwesen sind von zentraler Bedeutung für die sichere und qualitativ hochwertige Ausführung von Installationsarbeiten in Stromnetzen. Sie definieren klare Regeln und Verantwortlichkeiten zwischen Netzbetreibern und Installateuren und stellen sicher, dass die Arbeiten den geltenden technischen und rechtlichen Standards entsprechen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Grundsätze der Zusammenarbeit, wer sie veröffentlicht hat, was sie beinhalten, welche Rechtsgrundlagen sie haben und wie es aktuell um die Einhaltung und Aufrechterhaltung dieser Standards bestellt ist.

Was sind die Grundsätze der Zusammenarbeit?

Die Grundsätze der Zusammenarbeit sind ein Regelwerk, das die Beziehungen zwischen Netzbetreibern und Installateuren in Deutschland definiert. Sie legen fest, welche Voraussetzungen ein Installateurbetrieb erfüllen muss, um im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen zu werden und welche Pflichten und Verantwortlichkeiten mit dieser Eintragung einhergehen. Diese Grundsätze dienen als verbindlicher Rahmen für die Zusammenarbeit und sollen sicherstellen, dass die Arbeiten im Netzgebiet nach einheitlichen Standards ausgeführt werden.

Wer hat die Grundsätze der Zusammenarbeit veröffentlicht?

Die Grundsätze der Zusammenarbeit wurden von zwei maßgeblichen Organisationen im Energiesektor veröffentlicht:

1. BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.)

Der BDEW vertritt die Interessen der Energie- und Wasserwirtschaft in Deutschland und hat eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Branche.

2. ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke)

ZVEH ist der Dachverband der deutschen Elektrohandwerke und setzt sich für die Belange der Betriebe im Elektro- und Informationstechniksektor ein.

Beide Organisationen haben gemeinsam die Grundsätze erarbeitet, um eine einheitliche und verlässliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Installateuren zu schaffen.

Was beinhalten die Grundsätze der Zusammenarbeit?

Die Grundsätze der Zusammenarbeit decken eine Vielzahl von Aspekten ab, die für die Eintragung und Tätigkeit eines Installateurbetriebs im Netzgebiet eines Netzbetreibers relevant sind. Zu den wichtigsten Inhalten gehören:

1. Eintragungsvoraussetzungen:

Die Grundsätze legen fest, welche Qualifikationen, technische Ausrüstung und personellen Voraussetzungen ein Betrieb erfüllen muss, um im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen zu werden.

2. Verpflichtungen der Installateure:

Installateurbetriebe müssen bestimmte technische Standards einhalten, regelmäßige Schulungen absolvieren und ein Qualitätsmanagementsystem betreiben, um die Eintragungsberechtigung aufrechtzuerhalten.

3. Prüfung und Kontrolle:

Netzbetreiber sind befugt, regelmäßige Überprüfungen der eingetragenen Betriebe durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen fortlaufend erfüllt werden.

4. Haftung und Versicherung:

Die Grundsätze regeln auch die Haftungsfragen und die Pflicht zur Absicherung durch entsprechende Versicherungen, um Schäden durch Installationsarbeiten abzudecken.

5. Rechtsfolgen bei Verstößen:

Betriebe, die die Anforderungen nicht erfüllen oder gegen die Regeln verstoßen, riskieren die Streichung aus dem Installateurverzeichnis und damit den Verlust der Berechtigung, Arbeiten im Netzgebiet auszuführen.

Rechtsgrundlage der Grundsätze der Zusammenarbeit:

Die Grundsätze der Zusammenarbeit basieren auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, die in Deutschland für das Installateurwesen und die Energieversorgung gelten. Zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zählen:

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

Das EnWG regelt den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und stellt die rechtliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Installateuren dar.

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Diese Verordnung legt die technischen und rechtlichen Anforderungen für den Anschluss von Niederspannungsanlagen an das öffentliche Netz fest.

DIN-Normen und VDE-Vorschriften:

Diese technischen Standards und Vorschriften definieren die fachlichen Anforderungen an Elektroinstallationen und dienen als verbindliche Referenz für die Arbeit der Installateure.

Eintragungsvorraussetzungen zur Eintragung in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers

Um sich im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eintragen zu lassen, müssen Betriebe eine Reihe von spezifischen Voraussetzungen erfüllen, die sowohl die fachliche Qualifikation, die technische Ausstattung, als auch organisatorische Anforderungen betreffen. Zunächst muss der Betrieb eine nachgewiesene fachliche Kompetenz aufweisen, die in der Regel durch den Nachweis einer Meisterqualifikation im Elektrohandwerk oder einer gleichwertigen Qualifikation erbracht wird. Elektromeister, die eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung im Elektroinstallationshandwerk vorweisen können, erfüllen diese Voraussetzung direkt. Alternativ können auch Ingenieure der Elektrotechnik zugelassen werden, sofern sie eine entsprechende berufliche Erfahrung und eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können. Diese Qualifikationen müssen durch offizielle Zeugnisse und Zertifikate („TREI-Schein“) belegt werden.

Neben der fachlichen Qualifikation muss der Betrieb über eine ausreichende personelle Ausstattung verfügen, die sicherstellt, dass alle Arbeiten nach den geltenden technischen Normen und Sicherheitsvorschriften ausgeführt werden können. Dies umfasst sowohl die Qualifikation der Mitarbeiter als auch deren regelmäßige Weiterbildung, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben. Außerdem ist es notwendig, dass der Betrieb eine geeignete technische Ausstattung besitzt. Dies beinhaltet alle erforderlichen Werkzeuge, Messgeräte und sonstige technische Ausrüstungen, die für die sichere Durchführung von Installationsarbeiten an Netzanschlüssen und -anlagen erforderlich sind. Der Nachweis der technischen Ausstattung erfolgt in der Regel durch eine detaillierte Auflistung der vorhandenen Geräte und Werkzeuge sowie deren technische Spezifikationen.

Des Weiteren müssen Installateurbetriebe ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nachweisen, das sicherstellt, dass alle Arbeiten nach den vorgeschriebenen Standards ausgeführt und dokumentiert werden. Ein solches System umfasst die interne Überprüfung von Arbeitsprozessen, die Einhaltung von Vorschriften und die kontinuierliche Verbesserung der Betriebsabläufe. Ein weiteres Kriterium ist der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die durch Installationsarbeiten entstehen könnten. Diese Versicherung muss den spezifischen Anforderungen der Netzbetreiber entsprechen und eine angemessene Deckungssumme aufweisen.

Der Weg zur Eintragung kann auf verschiedene Arten erfolgen. Elektromeister reichen ihre Meisterurkunde und Nachweise über ihre Betriebsausstattung und Versicherung ein. Ingenieure müssen neben ihrem Ingenieursabschluss auch Nachweise über praktische Erfahrung und spezifische Fortbildungen im Bereich der Elektroinstallation vorlegen (Technische Regeln Elektroinstallation, TREI). In beiden Fällen erfolgt eine Überprüfung der eingereichten Unterlagen durch den Netzbetreiber, gefolgt von einer möglichen Vor-Ort-Inspektion, um die Übereinstimmung der Angaben mit der tatsächlichen Betriebsausstattung und -organisation zu bestätigen. Erst nach erfolgreicher Prüfung aller Voraussetzungen wird der Betrieb in das Installateurverzeichnis eingetragen und erhält die Berechtigung, im Netzgebiet des jeweiligen Netzbetreibers tätig zu werden.

Aktuelle Entwicklungen und Aufrechterhaltung der Eintragungsberechtigung:

Die Einhaltung der Grundsätze der Zusammenarbeit steht in einem dynamischen Umfeld, das durch technische Innovationen, veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen und die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung geprägt ist. Netzbetreiber überprüfen regelmäßig die Einhaltung der Anforderungen und passen ihre Kontrollmechanismen an aktuelle Entwicklungen an.

Installateurbetriebe stehen daher vor der Herausforderung, sich kontinuierlich weiterzubilden und ihre technischen Ausrüstungen auf dem neuesten Stand zu halten, um die Eintragungsberechtigung dauerhaft zu sichern. Besonders die Integration von Smart-Grid-Technologien und der wachsende Anteil erneuerbarer Energien erfordern von den Betrieben eine hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit.

Aufrechterhaltung der Eintragungeberechtigung und AEIN-Seminare

Die Aufrechterhaltung der Eintragungsberechtigung im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers erfordert kontinuierliche Bemühungen seitens des eingetragenen Betriebs, um die hohen Standards und Anforderungen dauerhaft zu erfüllen. Dies ist ein fortlaufender Prozess, der sicherstellt, dass der Betrieb jederzeit in der Lage ist, Arbeiten im Netzgebiet des Netzbetreibers sicher, qualitativ hochwertig und unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften durchzuführen.

Fort- und Weiterbildungspflicht

Zunächst muss der Betrieb regelmäßig nachweisen, dass die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter auf dem neuesten Stand ist. Dies bedeutet, dass der verantwortliche Elektromeister oder Ingenieur sowie alle ausführenden Fachkräfte regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen müssen. Diese Schulungen sollen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter mit den aktuellen technischen Normen, Sicherheitsvorschriften und technologischen Entwicklungen vertraut sind. Netzbetreiber fordern häufig Nachweise über die Teilnahme an solchen Schulungen, die durch entsprechende Zertifikate belegt werden müssen.

Seminare zur Aufrechterhaltung der Eintragungsberechtigung im Installateurverzeichnis der Netzbetreiber

Die Seminare zur Aufrechterhaltung der Eintragungsberechtigung im Installateurverzeichnis der Netzbetreiber, die z.B. von der E-Akademie.NRW angeboten werden, basieren auf einem Konzept, das vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) entwickelt wurde. Diese Schulungsmaßnahmen wurden eingeführt, um sicherzustellen, dass Installateurbetriebe ihre Qualifikation und ihr Wissen über aktuelle technische Normen und Vorschriften auf dem neuesten Stand halten.

Inhalt der AEIN-Seminare

Die Seminare, auch als AEIN-Seminare bezeichnet, sind modular aufgebaut und decken eine breite Palette an Themen ab, die für die tägliche Arbeit von Installateuren relevant sind. Dazu gehören unter anderem die Planung und Dokumentation von Erdungsanlagen, E-Mobilität und Messkonzepte, Erzeugungsanlagen und Speicher sowie die technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die Diskussion aktueller Normen und Praxisprobleme gelegt, um den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen und Herausforderungen direkt mit Experten zu besprechen.

Die Teilnahme an diesen Seminaren ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine Voraussetzung für die Verlängerung der Installateurausweise. Dies soll sicherstellen, dass die Betriebe kontinuierlich die Anforderungen erfüllen, die für ihre Eintragung im Verzeichnis der Netzbetreiber notwendig sind. Die Schulungen werden bundesweit angeboten, und nach einer erfolgreichen „Train-the-Trainer“-Schulung im Januar 2024 sind nun auch Landesinnungsverbände in der Lage, diese Seminare eigenständig zu organisieren. Die Teilnahmezertifikate, die für die Verlängerung der Eintragungsberechtigung notwendig sind, werden nach erfolgreicher Teilnahme vollständig digital ausgestellt.

Diese Schulungen stellen sicher, dass die Betriebe und ihre Mitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind und die hohen Qualitätsanforderungen erfüllen, die für die Arbeit im Netzgebiet der deutschen Netzbetreiber notwendig sind​

Geprüfte Qualität

Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Christopher Wilmes

Elektroingenieur (M. Eng.) - Elektro-Fachplaner - Sachverständiger & Gutachter für elektrische Anlagen, E-Mobilität und Photovoltaikanlagen

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