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Fachbeitrag

GEG 2024: Die 65-Prozent-Regel verändert Beratung und Projektplanung

Das Gebäudeenergiegesetz wird im Alltag oft auf ein Schlagwort reduziert. In der Praxis geht es um Fristen, Übergänge, kommunale Wärmeplanung und objektbezogene Lösungen.

Fachliche Illustration zu GEG 2024: Die 65-Prozent-Regel verändert Beratung und Projektplanung

Einordnung

Für SHK-Fachbetriebe entsteht eine anspruchsvolle Beratungsaufgabe: rechtssicher, technologieoffen und ohne falsche Sicherheit.

Was die Recherche zeigt

Seit 2024 gelten neue Vorgaben für erneuerbares Heizen in Neubauten in Neubaugebieten.

Für Bestandsgebäude greifen Übergänge, die mit kommunaler Wärmeplanung zusammenhängen.

Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für neue Heizungen verbindlich.

Der fachliche Kern

Vertiefende Illustration zum Thema SHK, Wärme & Gebäudetechnik
Redaktionelle Visualisierung zum Schwerpunkt: SHK, Wärme & Gebäudetechnik

Die sogenannte 65-Prozent-Regel des GEG gilt nicht losgelöst von Gebäudeart, Zeitpunkt und kommunaler Wärmeplanung. Für Bestandsgebäude sind Übergangsfristen und die Verbindung zu einer Gebietsausweisung entscheidend; das Wärmeplanungsgesetz setzt dafür Fristen bis 30. Juni 2026 beziehungsweise 30. Juni 2028. Ein Wärmeplan allein zwingt nicht zur Nutzung einer bestimmten Infrastruktur. Beratung muss daher den konkreten Rechts- und Planungsstatus statt nur das Schlagwort wiedergeben.

Technisch braucht jede Variante dieselbe Ausgangsbasis: Gebäudehülle, Wärmebedarf und Systemtemperaturen, vorhandene Anlage, Platz, Schall, elektrische Anschlussreserve sowie erwartete Versorgungsoptionen. Erst danach lassen sich Wärmepumpe, Netzanschluss, Hybridlösung oder Übergangsmaßnahme vergleichen. Investitionskosten ohne Betriebsannahmen und mögliche spätere Anpassungen sind keine belastbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Prüfmaßstab 2026

Für die fachliche Freigabe von „GEG 2024: Die 65-Prozent-Regel verändert Beratung und Projektplanung“ sollten mindestens diese Punkte schriftlich beantwortet sein. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Unterlagen, sondern ihre überprüfbare Konsistenz über den gesamten Projektverlauf, die eindeutige Freigabe wesentlicher Annahmen und ein klar benannter fachlich Verantwortlicher:

  • Kommunalen Planungsstatus und gebäudebezogene Rechtslage getrennt belegen.
  • Wärmebedarf, Systemtemperatur und elektrische Anschlussreserve gemeinsam bewerten.
  • Übergangsfall, Zielvariante und spätere Anpassungsmöglichkeit dokumentieren.

Praxisfolgen

• Beratung dokumentieren und Varianten transparent darstellen.

• Wärmeplanung, Gebäudestandard und Netzanschluss gemeinsam prüfen.

• Übergangsregeln nicht als Dauerlösung verkaufen.

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Das Bild macht die Schnittstellen zwischen Gebäude, Wärme, Lüftung und elektrischem Netzanschluss sichtbar.

Ausblick

Für Projekte 2026 ist eine Entscheidungsakte sinnvoll, die Stichtag, Gemeindegröße, veröffentlichte Planung, Gebäudedaten und offene Annahmen festhält. Wird später ein Gebiet ausgewiesen oder der Wärmeplan konkretisiert, kann die Bewertung gezielt aktualisiert werden. So bleibt Beratung handlungsfähig und vermeidet sowohl falsche Sofortpflichten als auch das pauschale Versprechen, man könne bis 2028 bedenkenlos warten.

Hinweis: Normtexte selbst sind urheberrechtlich geschützt und werden hier nicht wiedergegeben. Der Beitrag paraphrasiert öffentlich zugängliche Metadaten, Behördeninformationen und Branchenquellen; lokale TAB und verbindliche Normausgaben sind für konkrete Projekte immer separat zu prüfen.

Einordnung abstimmen

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Projekt kurz einordnen

Vertrauensgrundlage

Technische Entscheidungen brauchen belastbare Einordnung

Christopher Wilmes verbindet elektrotechnische Fachplanung, Netzbetreiber-/MSB-Praxis und technische Prüfungen. Das Ingenieurbüro besteht seit dem 01.02.2017 und arbeitet entscheidungsorientiert, nachvollziehbar und mit klaren fachlichen Grenzen.

Qualifikation

Elektroingenieur mit Schwerpunkt auf Energieinfrastruktur, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb und anspruchsvollen elektrotechnischen Fragestellungen.

Projektpraxis

Typische Auftraggeber sind Netzbetreiber, Stadtwerke, Messstellenbetreiber, Kommunen, Unternehmen, Bildungsträger und Beteiligte in Schaden- oder Nachweisfragen.

Typische Projektarten

Anschlussbewertung, TAB und §14a, Smart Meter Rollout, PV/Speicher, Ladeinfrastruktur, IT-/OT-Abgrenzung, technische Prüfung und Schulung.

Klare Grenzen

Technische Einordnung, Fachplanung und Schulung ersetzen keine Rechtsberatung, keine Betreiberentscheidung und keine Ausführungsfreigabe ohne Prüfung der konkreten Unterlagen.