
HOAI und Technische Ausrüstung
Leistungsbild, tatsächlich beauftragte Leistung und Honorarvereinbarung transparent trennen
Die HOAI bietet eine fachliche Struktur und Honorarorientierung. Der konkrete Auftrag entsteht jedoch erst aus vereinbartem Scope, Projektgrenzen, Leistungen, Mitwirkung und dokumentierter Honorarvereinbarung.
Fachlicher Quellenstand: August 2026
Auftragsklarheit vor Modellrechnung
Prozentsätze erklären keine Schnittstelle und ersetzen keine Leistungsvereinbarung
Der Auftraggeber kann Planungsumfang und Honorargrundlage nachvollziehbar entscheiden, wenn Objekte, Anlagengruppen, Grundleistungen, besondere Leistungen, Mitwirkung und nicht beauftragte Leistungen einzeln benannt und dokumentiert sind.
Leistungsphase gilt als fertiges Paket
Es bleibt offen, welche Grundleistungen tatsächlich benötigt, beauftragt, wiederholt oder durch andere Beteiligte erbracht werden.
Honorarwert ersetzt Scopeklärung
Anrechenbare Kosten, Honorarzone, Objekte, Umbauanteil, Zuschläge und besondere Leistungen sind nicht belastbar bestimmt.
Schnittstellen bleiben außerhalb des Angebots
Bestand, Tragwerk, Architektur, Brandschutz, Netzanschluss, Betreiberaufgaben und Herstellerplanung werden nicht eindeutig zugeordnet.
Vom Projektbedarf zur prüfbaren Leistungs- und Honorargrundlage
Vor einer Honorarorientierung fachlich geklärt
- Objekte und Anlagengruppen sind eindeutig voneinander abgegrenzt
- Benötigte Arbeitsergebnisse wurden vor Leistungsphasen beschrieben
- Grund- und besondere Leistungen bleiben transparent unterscheidbar
- Mitwirkung, Vorleistungen und nicht beauftragte Leistungen sind benannt
- Kosten- und Honorarannahmen tragen sichtbare Quellen und Status
Arbeitsablauf
- 1
Projektstruktur und benötigte Arbeitsergebnisse bestimmen
- 2
Leistungen und Schnittstellen amtlichen Kategorien zuordnen
- 3
Honorarparameter und Annahmen transparent modellieren
- 4
Vereinbarung und Änderungsweg vertraglich durch zuständige Stellen fixieren
Beteiligte Rollen
- Auftraggeber und Projektsteuerung
- Objekt- und Elektrofachplanung
- weitere Fachplaner, Architektur und Tragwerk
- Kostenplanung, Einkauf und Vertragsmanagement
- Rechts- oder Vergabeberatung bei verbindlichen Vertragsfragen
Benötigte Eingaben
- Projektbeschreibung, Objekte und Anlagengruppen
- Bestands- und Planungsunterlagen
- gewünschte Ergebnisse und Projekttermine
- vorhandene Kostenannahmen und Vergabestruktur
- vorgesehene Mitwirkung, Schnittstellen und Vertragsform
Klare Grenzen
- die HOAI-Seite ist fachliche Orientierung und keine Rechts-, Vertrags- oder Vergabeberatung
- eine Modellrechnung ist kein Angebot und keine verbindliche Honorarvereinbarung
- Anwendbarkeit, Vertragsauslegung und rechtliche Folgen sind durch die dafür zuständigen Stellen zu prüfen
Arbeitsprobe
Musterartefakt: Leistungs- und Honorarannahmenmatrix
Die Matrix macht sichtbar, welches Ergebnis beauftragt wird, wie es eingeordnet ist und welche Annahmen die Modellrechnung trägt.
- Objekt, Anlagengruppe und Projektphase
- benötigtes Arbeitsergebnis
- Grund- oder besondere Leistung
- Mitwirkung, Schnittstelle und Ausschluss
- Honorarannahme, Status und Änderungsweg
Passende Vertiefungen
HOAI-Rechner
Kostenbasis und Leistungsphasen als gekennzeichnetes Modell plausibilisieren.
Elektrofachplanung
Technische Projektleistungen und Ergebnisse konkret einordnen.
Fachplanungsseminar
Leistungsphasen und Projektgrenzen an Fällen trainieren.
Technische Zeichnungen
Planarten, Freigaben und Dokumentationspflichten konkretisieren.
Primärquellen und Stand
§ 55 HOAILeistungsbild und Bewertung der Leistungsphasen für Technische Ausrüstung
HOAI Anlage 15Grundleistungen und besondere Leistungen der Technischen Ausrüstung nach Leistungsphasen
§ 7 HOAIHonorarvereinbarung in Textform und Verbraucherhinweis zu abweichenden Honoraren
Leistungsumfang vor einer Modellrechnung klären
Nennen Sie Projekt, Objekte, Anlagengruppen, gewünschte Ergebnisse, vorhandene Kostenbasis, Projektphase und die Leistungs- oder Honorarfrage, die eingeordnet werden soll.