Solarspitzen-Gesetz: Warum die 60-Prozent-Regel kein Nebensatz im PV-Angebot sein darf
Neue PV-Regeln verschieben den Blick von maximaler Einspeisung zu intelligentem Eigenverbrauch, Speicherbetrieb und Steuerbarkeit. Wer Kunden beraten will, muss präzise erklären.
Das Solarspitzen-Gesetz zwingt PV-Beraterinnen, Planer und Elektrofachbetriebe zu mehr sprachlicher und technischer Präzision. Der Bundesverband Solarwirtschaft weist darauf hin, dass bei bestimmten Neuanlagen unter 100 kW, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gehen und noch nicht mit intelligentem Messsystem und Steuerungseinrichtung ausgestattet werden können, neue Regeln zur Einspeiseleistung gelten. Für Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag wird die Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzt. Wichtig ist der Zusatz: Einspeiseleistung ist nicht Einspeisemenge.
Genau an diesem Unterschied entscheidet sich die Qualität der Kundenberatung. Wer pauschal von „60 Prozent“ spricht, produziert Missverständnisse. Die Begrenzung betrifft die Leistung, die maximal in das Netz eingespeist werden darf, nicht automatisch 40 Prozent des Jahresertrags. Der BSW verweist außerdem darauf, dass Speicher und intelligenter Eigenverbrauch die Auswirkungen deutlich reduzieren können, weil solare Erzeugungsspitzen vor Ort genutzt oder zwischengespeichert werden. Damit wird der Speicher vom optionalen Komfortprodukt zum systemischen Baustein.
Für Fachbetriebe ist die Regel eine kommunikative Herausforderung. Viele Kunden haben in den vergangenen Jahren PV mit dem Versprechen verbunden, möglichst viel Strom vom Dach zu holen. 2026 muss seriöse Beratung erklären, dass die Energiewende nicht an maximaler Einspeisung in jeder Minute hängt, sondern an netzdienlicher Integration. Der Gesetzgeber will Anreize setzen, Strom vor Ort zu nutzen oder zwischenzuspeichern, statt Erzeugungsspitzen unkoordiniert ins Netz zu drücken.
Der Förderrahmen bleibt dabei ein eigenes Thema. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die EEG-Fördersätze und weist darauf hin, dass sie sich nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme und installierter Leistung richten. Für Solaranlagen bis 100 kW sind Einspeisevergütung und unterschiedliche Modelle wie Teil- oder Volleinspeisung relevant. Wer Angebote erstellt, sollte deshalb Leistung, Speicher, Eigenverbrauch, Inbetriebnahmezeitpunkt und Fördermodell nachvollziehbar verknüpfen.
Technisch geht es um mehr als die Auswahl eines Wechselrichters. Die Frage lautet, ob eine Anlage später mit iMSys und Steuerungseinrichtung eingebunden werden kann, wie der Speicher prognosebasiert arbeiten soll und ob der Kunde versteht, welche Betriebsweise gewählt wurde. Je besser diese Punkte dokumentiert sind, desto geringer ist das Risiko, dass ein späterer Fernsteuerungstest, eine Netzbetreiberprüfung oder eine Wirtschaftlichkeitsdiskussion zum Problem wird.
Für Betreiber und Fachbetriebe bleibt der praktische Schluss: Gerade bei neuen PV-Regeln lohnt sich eine sorgfältige technische Plausibilitätsprüfung nicht, weil alle Anlagen problematisch wären, sondern weil ein einzelner missverstandener Parameter im Angebot später Vertrauen kostet.
Praxischeck
- Im Angebot zwischen Einspeiseleistung, Einspeisemenge und Eigenverbrauch trennen.
- Speicherbetrieb als technische Strategie erklären, nicht nur als Zusatzverkauf.
- Fördermodell, Inbetriebnahmezeitpunkt und Steuerbarkeit dokumentieren.
- Kundenkommunikation vor Veröffentlichung neuer PV-Angebote aktualisieren.
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