HOAI einfach erklärt
Verständlich erklärt: was die HOAI ist, wie anrechenbare Kosten, Leistungsphasen, Honorarzonen und Honorartafeln zusammenspielen und welche Leistungen von Wilmes typischerweise betroffen sind.
Grundlagen
Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Seit 2021 sind ihre Honorartafeln vor allem Orientierungswerte, sie bleibt aber die wichtigste Struktur für nachvollziehbare Planungs- und Ingenieurhonorare.
Sie ordnet Leistungen
Die HOAI beschreibt Leistungsbilder, Leistungsphasen und Grundleistungen. Für elektrotechnische und energietechnische Projekte ist vor allem das Leistungsbild Technische Ausrüstung relevant.
Sie macht Kosten vergleichbar
Ausgangspunkt sind anrechenbare Kosten. Daraus wird mit Honorarzone, Honorartafel, Leistungsphasen und vereinbarten Zuschlägen ein nachvollziehbarer Honorarrahmen abgeleitet.
Sie ersetzt kein Angebot
Seit der HOAI 2021 sind Honorare grundsätzlich frei vereinbar. Die HOAI hilft aber, Umfang, Qualität, Verantwortlichkeit und technische Komplexität sauber zu beschreiben.
Anwendung
Wie funktioniert eine HOAI-orientierte Berechnung?
Die Berechnung folgt einer klaren Reihenfolge. Genau diese Reihenfolge bildet der Rechner ab.
1. Anrechenbare Kosten
Zunächst werden die relevanten Kosten der technischen Anlage ermittelt, etwa Starkstromanlagen, PV, Ladeinfrastruktur, Netzanschluss oder technische Anlagen in Außenanlagen.
2. Leistungsbild und Schwierigkeit
Für Wilmes-Projekte steht meist die Technische Ausrüstung im Mittelpunkt. Schwierigkeit, Integrationsgrad, technische Anforderungen und Schnittstellen bestimmen die Einordnung.
3. Leistungsphasen
Die HOAI kennt im Leistungsbild Technische Ausrüstung neun Leistungsphasen: von Grundlagenermittlung und Vorplanung bis Bauüberwachung und Objektbetreuung.
Einordnung Wilmes
Wo die Dienstleistungen typischerweise einzuordnen sind
Die Einordnung hängt immer vom Auftrag ab. Diese Orientierung hilft, die häufigsten Leistungsbereiche richtig zu verstehen.
HOAI-nah: Fachplanung Technische Ausrüstung
Elektrofachplanung, Starkstromanlagen, PV-Anlagen, Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Zählerkonzepte, Trafostationen und energietechnische Anlagen können je nach Auftrag dem Leistungsbild Technische Ausrüstung zugeordnet oder daran orientiert werden.
Oft außerhalb der Grundleistungen
Gutachten, Schulungen, TAB-Analysen, Netzbetreiberberatung, MSB-Prozessberatung, Software, Portale, Fachbeiträge und redaktionelle Leistungen sind häufig besondere, beratende oder individuelle Leistungen. Hier kann die HOAI eine Orientierung sein, ersetzt aber nicht die konkrete Vereinbarung.
PV und Ladeinfrastruktur
Photovoltaik, Erzeugeranlagen, Batteriesysteme und Ladeinfrastruktur sind regelmäßig Schnittstellenprojekte. Relevant sind nicht nur die Anlagenteile, sondern auch Netzanschluss, Messkonzept, Lastmanagement, Baubestand und Betriebsmodell.
Wichtig für Auftraggeber
Eine gute Honorargrundlage beginnt nicht bei der Zahl, sondern beim Leistungsumfang: Welche Anlagen? Welche Leistungsphasen? Welche Schnittstellen? Welche Unterlagen? Welche Verantwortung?
Fassungen
Entwicklung der HOAI im Überblick
Für heutige Neuverträge ist die Fassung ab 2021 maßgeblich. Bei Altverträgen kann die Vertragszeit entscheidend sein; deshalb werden die historischen Fassungen sauber getrennt.
Urfassung der HOAI als gemeinsame Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie löste die älteren Gebührenordnungen für Architekten und Ingenieure ab.
Erste und zweite Änderungsnovelle. Für heutige Projekte ist das nur noch historische Einordnung, kann bei alten Vertrags- und Abrechnungsfragen aber wichtig sein.
Dritte Änderungsnovelle mit weitergeführtem verbindlichem Preisrecht. Die Fassung gehört zur klassischen HOAI-Systematik vor der späteren Neufassung.
Vierte Änderungsnovelle. Sie ist vor allem bei alten Verträgen und bei der Einordnung historischer Honorarfragen relevant.
Fünfte Änderungsnovelle; ab 2002 mit Euro-Umstellung. Diese Fassung gilt in der Praxis als zusammenhängender Altvertragsblock bis Mitte August 2009.
Umfassende Neustrukturierung der HOAI, stärkere Orientierung an anrechenbaren Kosten und DIN-276-Kostengruppen. Gilt für Verträge ab 18. August 2009 bis 16. Juli 2013.
Neue Honorartafeln, angepasste Leistungsbilder und Leistungsphasen. Diese Fassung bleibt für viele Altverträge bis Ende 2020 maßgeblich.
Aktuelle Fassung: Honorare sind grundsätzlich frei vereinbar; die HOAI liefert Basishonorarsatz, oberen Honorarsatz und Honorartafeln als transparente Orientierungswerte.