HOAI-Infos
Christopher Wilmes mit Bauplan im Rohbau eines Neubaus mit Elektroinstallation
HOAI für Energie, Elektro und TGA

HOAI einfach erklärt

Stand: Juni 2026

Verständlich erklärt: was die HOAI ist, wie anrechenbare Kosten, Leistungsphasen, Honorarzonen und Honorartafeln zusammenspielen und welche Leistungen von Wilmes typischerweise betroffen sind.

Grundlagen

Was ist die HOAI?

Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Diese Seite ist der Ratgeber für Begriffe, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten und die Einordnung von Elektroplanung, technischer Ausrüstung, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur und Netzanschluss.

Wann eine andere HOAI-Seite besser passt

Für eine schnelle Übersicht nutzen Sie die HOAI-Startseite. Für Zahlen und Modellrechnung den HOAI-Rechner. Für den amtlichen Text und rechtlich maßgebliche Formulierungen die Honorarordnung-Unterseite.

Sie ordnet Leistungen

Die HOAI beschreibt Leistungsbilder, Leistungsphasen und Grundleistungen. Für elektrotechnische und energietechnische Projekte ist vor allem das Leistungsbild Technische Ausrüstung relevant.

Sie macht Kosten vergleichbar

Ausgangspunkt sind anrechenbare Kosten. Daraus wird mit Honorarzone, Honorartafel, Leistungsphasen und vereinbarten Zuschlägen ein nachvollziehbarer Honorarrahmen abgeleitet.

Sie ersetzt kein Angebot

Seit der HOAI 2021 sind Honorare grundsätzlich frei vereinbar. Die HOAI hilft aber, Umfang, Qualität, Verantwortlichkeit und technische Komplexität sauber zu beschreiben.

Anwendung

Wie funktioniert eine HOAI-orientierte Berechnung?

Die Berechnung folgt einer klaren Reihenfolge. Genau diese Reihenfolge bildet der Rechner ab.

1. Anrechenbare Kosten

Zunächst werden die relevanten Kosten der technischen Anlage ermittelt, etwa Starkstromanlagen, PV, Ladeinfrastruktur, Netzanschluss oder technische Anlagen in Außenanlagen.

2. Leistungsbild und Schwierigkeit

Für Wilmes-Projekte steht meist die Technische Ausrüstung im Mittelpunkt. Schwierigkeit, Integrationsgrad, technische Anforderungen und Schnittstellen bestimmen die Einordnung.

3. Leistungsphasen

Die HOAI kennt im Leistungsbild Technische Ausrüstung neun Leistungsphasen: von Grundlagenermittlung und Vorplanung bis Bauüberwachung und Objektbetreuung.

Einordnung Wilmes

Wo die Dienstleistungen typischerweise einzuordnen sind

Die Einordnung hängt immer vom Auftrag ab. Diese Orientierung hilft, die häufigsten Leistungsbereiche richtig zu verstehen.

HOAI-nah: Fachplanung Technische Ausrüstung

Elektrofachplanung, Starkstromanlagen, PV-Anlagen, Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Zählerkonzepte, Trafostationen und energietechnische Anlagen können je nach Auftrag dem Leistungsbild Technische Ausrüstung zugeordnet oder daran orientiert werden.

Oft außerhalb der Grundleistungen

Gutachten, Schulungen, TAB-Analysen, Netzbetreiberberatung, MSB-Prozessberatung, Software, Portale, Fachbeiträge und redaktionelle Leistungen sind häufig besondere, beratende oder individuelle Leistungen. Hier kann die HOAI eine Orientierung sein, ersetzt aber nicht die konkrete Vereinbarung.

PV und Ladeinfrastruktur

Photovoltaik, Erzeugeranlagen, Batteriesysteme und Ladeinfrastruktur sind regelmäßig Schnittstellenprojekte. Relevant sind nicht nur die Anlagenteile, sondern auch Netzanschluss, Messkonzept, Lastmanagement, Baubestand und Betriebsmodell.

Wichtig für Auftraggeber

Eine gute Honorargrundlage beginnt nicht bei der Zahl, sondern beim Leistungsumfang: Welche Anlagen? Welche Leistungsphasen? Welche Schnittstellen? Welche Unterlagen? Welche Verantwortung?

Fassungen

Entwicklung der HOAI im Überblick

Für heutige Neuverträge ist die Fassung ab 2021 maßgeblich. Bei Altverträgen kann die Vertragszeit entscheidend sein; deshalb werden die historischen Fassungen sauber getrennt.

1977 bis 1984

Urfassung der HOAI als gemeinsame Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie löste die älteren Gebührenordnungen für Architekten und Ingenieure ab.

1985

Erste und zweite Änderungsnovelle. Für heutige Projekte ist das nur noch historische Einordnung, kann bei alten Vertrags- und Abrechnungsfragen aber wichtig sein.

1988 bis 1990

Dritte Änderungsnovelle mit weitergeführtem verbindlichem Preisrecht. Die Fassung gehört zur klassischen HOAI-Systematik vor der späteren Neufassung.

1991 bis 1995

Vierte Änderungsnovelle. Sie ist vor allem bei alten Verträgen und bei der Einordnung historischer Honorarfragen relevant.

1996/2002

Fünfte Änderungsnovelle; ab 2002 mit Euro-Umstellung. Diese Fassung gilt in der Praxis als zusammenhängender Altvertragsblock bis Mitte August 2009.

2009 bis 2013

Umfassende Neustrukturierung der HOAI, stärkere Orientierung an anrechenbaren Kosten und DIN-276-Kostengruppen. Gilt für Verträge ab 18. August 2009 bis 16. Juli 2013.

2013 bis 2020

Neue Honorartafeln, angepasste Leistungsbilder und Leistungsphasen. Diese Fassung bleibt für viele Altverträge bis Ende 2020 maßgeblich.

Seit 2021

Aktuelle Fassung: Honorare sind grundsätzlich frei vereinbar; die HOAI liefert Basishonorarsatz, oberen Honorarsatz und Honorartafeln als transparente Orientierungswerte.

Vertrauensgrundlage

Technische Entscheidungen brauchen belastbare Einordnung

Dr.-Ing. Christopher Wilmes verbindet elektrotechnische Fachplanung, Netzbetreiber-/MSB-Praxis und technische Prüfungen. Das Ingenieurbüro besteht seit dem 01.02.2017 und arbeitet entscheidungsorientiert, nachvollziehbar und mit klaren fachlichen Grenzen.

Qualifikation

Dr.-Ing. der Elektrotechnik mit Schwerpunkt auf Energieinfrastruktur, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb und anspruchsvollen elektrotechnischen Fragestellungen.

Projektpraxis

Typische Auftraggeber sind Netzbetreiber, Stadtwerke, Messstellenbetreiber, Kommunen, Unternehmen, Bildungsträger und Beteiligte in Schaden- oder Nachweisfragen.

Typische Projektarten

Anschlussbewertung, TAB und §14a, Smart Meter Rollout, PV/Speicher, Ladeinfrastruktur, IT-/OT-Abgrenzung, technische Prüfung und Schulung.

Klare Grenzen

Technische Einordnung, Fachplanung und Schulung ersetzen keine Rechtsberatung, keine Betreiberentscheidung und keine Ausführungsfreigabe ohne Prüfung der konkreten Unterlagen.

HOAI-Informationen als Entscheidungshilfe nutzen

Die Informationsseite ordnet HOAI-Begriffe fachlich ein. Für Projekte ist entscheidend, ob nur Orientierung, eine Kosteneinschätzung oder eine konkrete Fachplanung gebraucht wird.

  • Information: Begriffe, Leistungsphasen und Honorarlogik grob verstehen.
  • Berechnung: Anrechenbare Kosten, Honorarzone, Satz und Leistungsumfang als Eingaben prüfen.
  • Fachplanung: Technische Aufgabe, Schnittstellen, Unterlagen und Ergebnisartefakt festlegen.
  • Grenze: Die Seite ersetzt keine individuelle Vertrags-, Rechts- oder Honorarberatung.

Prüfbare Ergebnisse

  • Entscheidungsbaum Information - Berechnung - Fachplanung
  • Hinweis auf HOAI-Rechner
  • Abgrenzung zur Elektro-Fachplanung

HOAI-Frage einordnen