
Honorarordnung Architekten und Ingenieure
Stand: Juni 2026
Der amtliche Volltext der aktuell gültigen HOAI mit direktem Link zu Gesetze im Internet und einer kurzen Orientierung zu den besonders relevanten Abschnitten.
Amtlicher Volltext
Aktuell gültige HOAI
Der Gesetzestext wird von Gesetze im Internet eingebunden. Für verbindliche Rechtsfragen ist immer der amtliche Volltext maßgeblich.
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Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Gesetze im Internet öffnenBesonders relevant für TGA
- § 54 Anwendungsbereich Technische Ausrüstung
- § 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung
- § 56 Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung
- Anlage 15 Grundleistungen und Objektliste
Elektroplanung und Energieprojekte
Nutzerfragen zur Honorarordnung in der Praxis
Für Auftraggeber ist nicht der Gesetzestext allein entscheidend, sondern die fachliche Übersetzung auf Elektroplanung, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Messkonzept und technische Ausrüstung.
Welche Kosten sind anrechenbar?
Relevant sind die technischen Anlagen und Kostengruppen, die zum beauftragten Leistungsbild gehören. Bei Elektro-, PV- und Ladeinfrastrukturprojekten müssen Schnittstellen zu Netzanschluss, Speicher, Lastmanagement und baulichen Leistungen sauber abgegrenzt werden.
Welche Leistungsphasen sind wirklich beauftragt?
Die HOAI unterscheidet einzelne Leistungsphasen. Für eine belastbare Einordnung muss klar sein, ob nur Grundlagenermittlung und Vorplanung benötigt werden oder ob Entwurf, Ausführungsplanung, Vergabe und Objektüberwachung enthalten sind.
Was ist Grundleistung, was besondere Leistung?
Netzbetreiberabstimmung, TAB-Prüfung, Messkonzepte, Variantenvergleiche, Gutachten, Schulungen oder Softwarebezug können je nach Auftrag außerhalb klassischer Grundleistungen liegen. Genau diese Abgrenzung verhindert spätere Missverständnisse.
Was bleibt rechtlich gesondert zu prüfen?
Diese Seite hilft bei der fachlichen Orientierung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, keine verbindliche Honorarprüfung und keine Vertragsauslegung. Für Streitfälle und verbindliche Rechtsfragen ist eine juristische Bewertung erforderlich.
Amtliche Quelle ohne Einbettungsrisiko
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