Honorarordnung Architekten und Ingenieure
Christopher Wilmes mit Bauplan im Rohbau eines Neubaus mit Elektroinstallation
HOAI für Energie, Elektro und TGA

Honorarordnung Architekten und Ingenieure

Stand: Juni 2026

Der amtliche Volltext der aktuell gültigen HOAI mit direktem Link zu Gesetze im Internet und einer kurzen Orientierung zu den besonders relevanten Abschnitten.

Amtlicher Volltext

Aktuell gültige HOAI

Der Gesetzestext wird von Gesetze im Internet eingebunden. Für verbindliche Rechtsfragen ist immer der amtliche Volltext maßgeblich.

Direkt zum amtlichen Text

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Gesetze im Internet öffnen

Besonders relevant für TGA

  • § 54 Anwendungsbereich Technische Ausrüstung
  • § 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung
  • § 56 Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung
  • Anlage 15 Grundleistungen und Objektliste

Elektroplanung und Energieprojekte

Nutzerfragen zur Honorarordnung in der Praxis

Für Auftraggeber ist nicht der Gesetzestext allein entscheidend, sondern die fachliche Übersetzung auf Elektroplanung, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Messkonzept und technische Ausrüstung.

Welche Kosten sind anrechenbar?

Relevant sind die technischen Anlagen und Kostengruppen, die zum beauftragten Leistungsbild gehören. Bei Elektro-, PV- und Ladeinfrastrukturprojekten müssen Schnittstellen zu Netzanschluss, Speicher, Lastmanagement und baulichen Leistungen sauber abgegrenzt werden.

Welche Leistungsphasen sind wirklich beauftragt?

Die HOAI unterscheidet einzelne Leistungsphasen. Für eine belastbare Einordnung muss klar sein, ob nur Grundlagenermittlung und Vorplanung benötigt werden oder ob Entwurf, Ausführungsplanung, Vergabe und Objektüberwachung enthalten sind.

Was ist Grundleistung, was besondere Leistung?

Netzbetreiberabstimmung, TAB-Prüfung, Messkonzepte, Variantenvergleiche, Gutachten, Schulungen oder Softwarebezug können je nach Auftrag außerhalb klassischer Grundleistungen liegen. Genau diese Abgrenzung verhindert spätere Missverständnisse.

Was bleibt rechtlich gesondert zu prüfen?

Diese Seite hilft bei der fachlichen Orientierung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, keine verbindliche Honorarprüfung und keine Vertragsauslegung. Für Streitfälle und verbindliche Rechtsfragen ist eine juristische Bewertung erforderlich.

Amtliche Quelle ohne Einbettungsrisiko

Der amtliche HOAI-Volltext wird aus Sicherheitsgründen nicht in diese Seite eingebettet. Der Direktlink führt zur offiziellen Fassung bei Gesetze im Internet; dort ist der rechtsverbindliche Wortlaut maßgeblich.

Amtlichen HOAI-Volltext öffnen

Vertrauensgrundlage

Technische Entscheidungen brauchen belastbare Einordnung

Dr.-Ing. Christopher Wilmes verbindet elektrotechnische Fachplanung, Netzbetreiber-/MSB-Praxis und technische Prüfungen. Das Ingenieurbüro besteht seit dem 01.02.2017 und arbeitet entscheidungsorientiert, nachvollziehbar und mit klaren fachlichen Grenzen.

Qualifikation

Dr.-Ing. der Elektrotechnik mit Schwerpunkt auf Energieinfrastruktur, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb und anspruchsvollen elektrotechnischen Fragestellungen.

Projektpraxis

Typische Auftraggeber sind Netzbetreiber, Stadtwerke, Messstellenbetreiber, Kommunen, Unternehmen, Bildungsträger und Beteiligte in Schaden- oder Nachweisfragen.

Typische Projektarten

Anschlussbewertung, TAB und §14a, Smart Meter Rollout, PV/Speicher, Ladeinfrastruktur, IT-/OT-Abgrenzung, technische Prüfung und Schulung.

Klare Grenzen

Technische Einordnung, Fachplanung und Schulung ersetzen keine Rechtsberatung, keine Betreiberentscheidung und keine Ausführungsfreigabe ohne Prüfung der konkreten Unterlagen.

Honorarordnung ohne Scheinsicherheit lesen

Die Honorarordnung ist für technische Projekte nur nützlich, wenn Leistungsbild, Planungsgrenze und konkrete Projektunterlagen sauber beschrieben sind.

  • Leistungsbild: Elektro-Fachplanung, Beratung, Prüfung und Gutachten nicht in einen Topf werfen.
  • Projektstand: Vorplanung, Entwurf, Ausführung, Prüfung oder Nachtragsklärung getrennt behandeln.
  • Berechnungsbasis: Anrechenbare Kosten und Honorarzone nur mit nachvollziehbarer Annahme verwenden.
  • Ergebnis: Für eine Anfrage genügt eine kurze Beschreibung von Ziel, Bestand, Unterlagen und Entscheidungsbedarf.

Prüfbare Ergebnisse

  • Leistungsbild-Abgrenzung
  • Eingaben für Honorarabschätzung
  • Projektunterlagen für Rückfrage

Technischen Planungsumfang klären