EEG-Fördersätze bis Juli 2026: Warum PV-Angebote
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Fördersätze für Solaranlagen. Für Kundenberatung bedeutet das: Inbetriebnahmezeitpunkt, Leistung, Volleinspeisung, Teileinspeisung und technische Ausstattung müssen zusammen erklärt werden.
PV-Angebote wirken oft wie Momentaufnahmen: Leistung, Speicher, Wechselrichter, Preis, prognostizierter Ertrag. 2026 reicht das nicht. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die EEG-Fördersätze und den Mieterstromzuschlag für Solaranlagen. Sie weist darauf hin, dass der Fördersatz vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der installierten Leistung abhängt. Für Solaranlagen bis 100 kW ist die Einspeisevergütung relevant; Teil- und Volleinspeisung folgen unterschiedlichen Fördersätzen.
Damit wird aus einem Angebot eine Szenariofrage. Was passiert, wenn sich die Inbetriebnahme verschiebt? Welche Leistungsklasse ist relevant? Welche Rolle spielt Eigenverbrauch? Wie wirkt ein Speicher? Was bedeutet die 60-Prozent-Einspeiseleistungsbegrenzung, wenn noch kein iMSys und keine Steuerungseinrichtung vorhanden sind? Diese Fragen gehören nicht in das Kleingedruckte, sondern in die Beratung.
Der Bundesverband Solarwirtschaft macht beim Solarspitzen-Gesetz deutlich, dass Einspeiseleistungsbegrenzung nicht mit Einspeisemenge gleichgesetzt werden darf und Speicher die Auswirkungen deutlich reduzieren können. Daraus folgt: Ein Angebot, das nur mit maximalem Jahresertrag argumentiert, kann am Kundennutzen vorbeigehen. Ein Angebot, das technische Betriebsweise und Förderlogik transparent verbindet, schafft realistischere Erwartungen.
Für Elektrofachbetriebe und PV-Anbieter ist das anspruchsvoll, aber auch eine Chance. Der Markt differenziert sich. Wer sauber erklärt, warum eine bestimmte Anlagengröße, ein bestimmter Speicher oder ein bestimmtes Messkonzept empfohlen wird, hebt sich von Preislisten ab. Gleichzeitig müssen Aussagen belastbar bleiben. Fördertabellen können sich ändern; rechtliche und steuerliche Fragen gehören nicht in improvisierte Antworten.
Die monatliche EE-Statistik der Bundesnetzagentur zeigt, dass PV-Marktdaten regelmäßig aktualisiert werden. Betriebe sollten deshalb ihre Angebotsbausteine und Textvorlagen genauso regelmäßig prüfen. Eine veraltete Formulierung kann schnell zu falschen Erwartungen führen. Das betrifft besonders Inbetriebnahmefristen, Vergütung, Steuerbarkeit und den Umgang mit Erzeugungsspitzen.
Ingenieurbüro Wilmes kann als fachlicher Prüfer und Schulungspartner helfen, PV-Beratung technisch zu strukturieren. Für die Beratungspraxis heißt das: Gute PV-Angebote 2026 verkaufen nicht nur Komponenten. Sie erklären nachvollziehbare Szenarien.
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